Ein zentrales Instrument für die Berechnung von FAIR PAY ist das Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturvereine. Es bietet eine Grundlage, um bei Fördereinreichungen Personalkosten für unselbständig Beschäftigte nach Fair Pay auf einer transparenten Basis zu kalkulieren. (Für Werkverträge siehe Honorarspiegel der TKI.) 

Erstellt wurde das Gehaltsschema erstmals 2011. Im Jahr 2023 erfolgte ein Update in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Mitgliedern der IG Kultur unter Einbindung der Expertise der GPA, um eine engere Anbindung an bestehende kollektivvertragliche Standards in der Bemessung der Förderhöhen zu erreichen. Grundlage der Struktur ist das GPA Schema für Vereine, adaptiert für die Praxis der Kulturarbeit, welches den Lohnabschlüssen der Handelsangestellten folgt (siehe auch FAQs unten). 
 

Für 2025 beträgt die empfohlene Entgelterhöhung gegenüber 2024 zwischen +3% bis +3,9% (abhängig von Beschäftigungsgruppe und Einstufung, dem differenzierten Lohnabschluss der letzten Handels-Kollektivvertragsverhandlungen folgend). Diese Erhöhung wurde in das Gehaltsschema für Kulturvereine 2025 eingerechnet. 
 

Zu beachten: Mangels Kollektivvertrag stellt das Gehaltsschema weiterhin eine unverbindliche Empfehlung dar! Wir raten jedoch unbedingt dazu, bei Einreichungen um Förderungen das Gehaltsschema als Berechnungsgrundlage für die Personalkosten zu verwenden und dieses auch dem Antrag beizulegen



FAIR PAY Gehaltsschema für Kulturvereine (ab 1.1.2025)

Empfehlung: Mindestbruttogehalt für Vollzeit-Anstellung, 14 Gehälter, gestaffelt nach Beschäftigungsgruppe/Art der Tätigkeit nach Jahren.
 

 Beschäftigungsgruppe
nach Tätigkeit (↓) und Berufsjahren (→)
Stufe A
1-2
Stufe B
3-4
Stufe C
5-6
Stufe D
7-8
Stufe E
9-10
Stufe F
11-12
Stufe G
13-14
Stufe H
15-16
Stufe I
17-18
Stufe J
19+
1Tätigkeiten ohne besondere Kenntnisse 
 
€ 2.105€ 2.142€ 2.200€ 2.264€ 2.327€ 2.389€ 2.455€ 2.525€ 2.598€ 2.669
2Einfache Tätigkeiten bzw. Assistenztätigkeiten
unter Aufsicht/Anleitung
€ 2.269€ 2.366€ 2.461€ 2.564€ 2.670€ 2.779€ 2.884€ 2.988€ 3.098€ 3.207
3Tätigkeiten bzw. Assistenztätigkeiten mit Grundkenntnissen
unter Aufsicht/Anleitung
€ 2.462€ 2.561€ 2.671€ 2.789€ 2.900€ 3.017€ 3.128€ 3.246€ 3.362€ 3.479
4Organisatorische und technische Tätigkeiten
mit entsprechenden Kenntnissen 
€ 2.777€ 2.912€ 3.052€ 3.201€ 3.346€ 3.489€ 3.633€ 3.780€ 3.927€ 4.075
5Tätigkeiten mit Ausbildung und/oder Erfahrung
in Eigenverantwortung 
€ 3.055€ 3.222€ 3.384€ 3.547€ 3.714€ 3.880€ 4.044€ 4.209€ 4.371€ 4.538
6Bereichs-/Abteilungsleitungen oder Projektleitungen 
mit Personalverantwortung und/oder Finanzverantwortung
€ 3.466€ 3.651€ 3.832€ 4.021€ 4.203€ 4.392€ 4.573€ 4.761€ 4.946€ 5.133
7Koordinierende leitende Funktion,
Gesamtkoordination
€ 4.172€ 4.397€ 4.621€ 4.846€ 5.072€ 5.294€ 5.517€ 5.743€ 5.966€ 6.188
8Letztverantwortliche Leitungsfunktionen
bei Vereinen 
€ 4.857€ 5.085€ 5.321€ 5.550€ 5.783€ 6.021€ 6.250€ 6.484€ 6.716€ 6.947




Erläuterung der Beschäftigungsgruppen (BG)

Folgend findet ihr eine nicht-abschließende Liste an Beispiele, wie Tätigkeiten in Kulturvereinen den Beschäftigungsgruppen zugeordnet werden können. Zu beachten: entscheidend für die Zuordnung ist, dass die Bezeichnung der Beschäftigungsgruppe zutrifft (z.B. mit Finanz- oder Personalverantwortung). Daher kann es vorkommen, dass die genannten Beispielen in der Praxis auch einer anderen Gruppe zuzuordnen sind, abhängig davon wie die Verantwortlichkeiten in eurem Verein organisiert sind 
 

BG 1: Tätigkeiten ohne besondere Kenntnisse 
wie z.B. Mithilfe bei Massenaussendungen, Flyer verteilen, Einlasspersonal, Ordner*innen, Garderobendienst, Stage Hands, Bestuhlung, Aushilfen, Fahrer*innen 

BG 2: Einfache Tätigkeiten bzw. Assistenztätigkeiten unter Aufsicht/Anleitung
wie z.B. Ablagetätigkeiten, Telefondienst, Bearbeiten von Anfragen, Front Office / Empfang, Organisation von Reisen und Unterkünften, Anmieten von Räumlichkeiten, Abwicklung von Aussendungen, Ticketverkauf, Abendkassa, Saaldienst, (administrative, organisatorische Tätigkeiten, die mit einer Einführung / Anleitung / unter Aufsicht erbracht werden können, ohne einschlägige Vorkenntnisse zu erfordern) 

BG 3: Tätigkeiten bzw. Assistenztätigkeiten mit Grundkenntnissen unter Aufsicht/Anleitung
wie z.B. allgemeine Büroarbeit, technisches Personal mit Grundkenntnissen, technische Assistenzen und andere Assistenzen mit Grundkenntnissen

BG 4: Organisatorische und technische Tätigkeiten mit entsprechenden Kenntnissen 
wie z.B. Abendkassa mit Ticketing, Vorbuchhaltung, Kassaverwaltung, einfache Öffentlichkeitsarbeit, technisches Personal mit entsprechender Ausbildung oder entsprechenden Kenntnissen, Generaldienst/Abenddienst mit Verantwortung für die Veranstaltung, Büroadministration, Servicebüro  

BG 5: Tätigkeiten mit Ausbildung und/oder Erfahrung in Eigenverantwortung 
wie z.B. Organisation von Veranstaltungen, Ausstellungsorganisation, Vermittlung, Beratungs-, Schulungs- und Betreuungsaktivitäten, operative Workshopleitung, qualifiziertes technisches Personal, Büroarbeiten, die mit selbständiger Contenterstellung verbunden sind, redaktionelle Arbeit, Durchführung von Recherchen, selbständige Dokumentation (Projektdokumentationen, Jahresberichte, Bibliotheksbetreuung, Archiv udgl.), selbständige Mitglieder- oder Kund*innenbetreuung, Mitgliederadministration, selbständige Sachbearbeiter*innen, Dienstnehmer*innen in der Buchhaltung, die mit der Führung von Konten betraut sind, Stellvertretung von Leitungspersonal (ausgenommen stellvertretende Geschäftsführung), Geschäftsführungsassistenz

BG 6: Bereichs-/Abteilungsleitungen oder Projektleitungen mit Personalverantwortung und/oder Finanzverantwortung 
wie z.B. Leitung Presseabteilung, Leitung Öffentlichkeitsarbeit, Redaktionsleitung, technische Produktionsleitung, Leitung Dramaturgie, Projektumsetzung mit personeller und/oder finanzieller Verantwortung, Leitung der Buchhaltung und/oder Personalverrechnung bei größeren Vereinen, Controlling, stellvertretende Geschäftsführung, Systemverantwortliche im Bereich EDV, Programmierer*innen, die selbständig mit der Programmentwicklung beauftragt sind 

BG 7: Koordinierende leitende Funktion, Gesamtkoordination
wie z.B. Führung eines Vereins/einer GmbH unter Beteiligung des Vorstandes, Abhängigkeit bei der Führung der Tagesgeschäfte von Anweisungen des Vorstandes, Führungsfunktionen in Vorstandsteams bei gleicher Verantwortung, eingschränkte Geschäftsführung unter Beteiligung eines Verwaltungsrates oder eines ähnlichen Gremiums, Bereichs- und Abteilungsleitungen (wie in Gruppe 6 mit eigener Person- und/oder Finanzverantwortung) für große Vereine/Unternehmen 

BG 8: Letztverantwortliche Leitungsfunktionen bei Vereinen 
wie z.b. kaufmännische Leitung und künstlerische Gesamtleitung 



TIPPS:


Beratung 
Gerne beraten wir euch persönlich bei einem Termin, per Telefon, E-Mail oder auch digital via Zoom. Einfach Termin vereinbaren via:

+43 (0)650 503 71 20 
beratung@igkultur.at 

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