2022 gab es bei Bundesförderungen einen Fair Pay-Zuschuss. Ab 2023 soll Fair Pay Teil der „normalen“ Subvention sein. Der Weg dazu ist noch ein wenig holprig. Hier findet ihr die wichtigsten Informationen für eine gelungene Einreichung.

In einem gemeinsamen Dokument, der Fair-Pay-Strategie der Gebietskörperschaften haben sich Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund verpflichtet, Maßnahmen zu fairer Bezahlung im Kulturbereich zu leisten. Die Umsetzung obliegt den einzelnen Gebietskörperschaften und ist von deren jeweiligen „Prioritäten“ und „Geschwindigkeiten“ geprägt.

Inwieweit eure Ansuchen bei Ländern oder Städten spezielle Fair Pay Inhalte beachten sollen, könnt ihr bei den jeweiligen Landesorganisationen erfragen.

Für Fördereinreichungen beim Bund für 2023 ist in Bezug auf Fair Pay folgendes zu beachten:

Alle Antragsteller*innen, die erstmals einreichen und jene die bereits im Vorjahr das Fair-Pay Datenblatt ausgefüllt haben, müssen für ihren Antrag NUR das Förderformular und die Kostenkalkulation einreichen.

In der Kostenkalkulation ist auch eine „Beschreibung von Fair Pay Maßnahmen“ anzugeben. Hier soll einerseits sichtbar gemacht werden, welche Grundlage ihr für die Berechnung der Gehälter und Honorare verwendet habt. Wir empfehlen Euch dazu das Gehaltsschema der IG Kultur und die Honorarrichtlinien der TKI. Beim Gehaltsschema der IG Kultur müsst ihr zusätzlich zu den Bruttogehältern die Dienstgeber*innenkosten aufschlagen. Dazu empfehlen wir den Brutto/Netto Rechner der CPU oder den Fair Pay Rechner der KUPF

Leider stehen uns zur Zeit nur die Zahlen für 2022 zur Verfügung. Wir warten auf die Abschlüsse der GPA, an denen wir uns beim Gehaltsschema für Kulturarbeiter*innen orientieren. Die Inflationsrate im August betrug gegenüber dem Vorjahr fast 10%. Wir empfehlen diese in die Berechnung der Gehälter für 2023 vorsichtshalber einzubeziehen.

Zusätzlich ist bei der Spalte „Beschreibung von Fair Pay Maßnahmen“ anzugeben, ob ihr spezielle Fair Pay Fördertöpfe bei Land oder Stadt beansprucht. Solltet ihr bei anderen Gebietskörperschaften aber auch den Fair Pay Gap einfach in die Kalkulation integriert und nicht gesondert ausgewiesen haben, schreibt bitte: „Anträge fair kalkuliert und entsprechend eingereicht“.

Die Formulare für Kulturinitiativen für  Jahresförderungen findet ihr hier:

https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/kulturinitiativen-museen-volkskultur/foerderungen/jahresprogramm.html

und für Projektförderungen hier:

https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/kulturinitiativen-museen-volkskultur/foerderungen/Projektf%C3%B6rderungen-im-Bereich-Kulturinitiativen.html

Alle Antragsteller*innen, die regelmäßig vom Bund gefördert werden, aber 2022 KEIN Datenblatt zu Fair Pay ausgefüllt haben, müssen dieses jetzt dem Antrag beilegen.

Das Datenblatt findet ihr hier:

https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Fairness-Fair-Pay/Fair-Pay/Fair-Pay-Datenbl%C3%A4tter.html

Es gibt auch weitere FAQs als Ausfüllhilfen zu Fair Pay. Diese findet ihr hier:
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Fairness-Fair-Pay/Fair-Pay.html

Unser Team steht jederzeit unter beratung@igkultur.at für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.